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zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49 (0)  7621  576660

 

Zweigstelle Bodensee

CH   Tel +41 (0)  71  6887802

 

Zweigstelle Stuttgart

ST   Tel +49 (0) 711  89660175

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 19 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

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Arbeitslosenversicherung ALV

Im Fall von Ganzarbeitslosigkeit.  

Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrages.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Der Kurzaufenthalter hat grundsätzlich erst Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn er innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens sechs Monate als Arbeitnehmer in der Schweiz tätig war. Ansonsten besteht der Anspruch in seinem Wohnsitzstaat.

Genaueres in der Broschüre.

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562