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zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  576660

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887802

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA   Tel +49 (0) 721  93381993

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

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In der Schweiz besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Krankenversicherungspflicht, ähnlich in Deutschland. 

Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht, oder nur sehr bedingt, möglich.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz

 

Wir empfehlen für kurzfristige Aufenthalte in der Schweiz, sofern keine Erfassung durch die Pflichtversicherung erfolgt, das beibehalten der deutschen Krankenkasse, oder der Wechsel in unsere Kurzaufenthalterversicherung, welche hier direkt berechnet und beantragt werden kann.

Prämienrechner und Antrag online:

http://cpw2.carena-schweiz.ch/?usr=24002_1&pwd=A115

Vorteil: Die Krankenversicherung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Die Begriffe:

Franchise 300, 500, 1.000, 1.500, 2.000, 2.500
Eigenanteil pro Jahr, der selbst zu tragen ist. Bevor die Krankenkasse leistet. Zusätzlich sind noch 10% bis CHF 700 pro Jahr zu bezahlen.
 
 
Freie Arztwahl
freie Wahl des Arztes im Wohnkanton der Schweiz.
 
 
Hausarzt
Es muss der Hausarzt im Wohnkanton der Schweiz, bei Vertragsabschluss, aus einer Liste, vorher festgelegt werden, und kann nur einmal jährlich gewechselt werden. Dieser Hausarzt muss bei jeder Behandlung zuerst aufgesucht werden.
 
 
Carena 24
Vor Behandlungsbeginn im Wohnkanton in der Schweiz wird eine telefonische Hotline konsultiert. Diese gibt Tipps und Hilfen.

 

Leistungen in Deutschland oder Leistungen des Zahnarztes sind nicht versicherbar.

 

Das hinterlegte Krankenversicherungsangebot über die Pflichtversicherung in der Schweiz erhalten Sie von uns, durch unsere Zusammenarbeit mit RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562